Prävention vor Radikalisierung
Die Regierung ergreift Massnahmen zur Prävention vor der Radikalisierung von Personen mit extremem Gedankengut.
Stand der Umsetzung der Strategie
- Die Gewaltprävention ist für die Kantonspolizei in den letzten Jahren ein sehr wichtiges Instrument geworden.
- Für Erfolg müssen sehr viele Mittel eingesetzt werden.
- Aufgrund des grossen Interesses werden weitere Informationsveranstaltungen des Bedrohungs- und Risikomanagements (BRM) für kantonsinterne und externe Verwaltungen angeboten werden.
- Integrationsvereinbarungen wieder auf Niveau von vor der Corona-Krise.
- Der Erlass von Verfügungen und der Vollzug von Wegweisungen ist auf konstant gutem Niveau. Der starke Anstieg von Rückkehrberatungen war geprägt von Personen, die auf den Schutzstatus S verzichtet und mit Rückkehrunterstützung das Land verlassen haben.
Fachstelle FAREX
Wer das Gefühl hat, dass sich Personen aus dem eigenen Umfeld radikalisieren, kann sich neu an die Fachstelle FAREX wenden. Expertinnen und Experten beraten Eltern, Jugendliche, Lehrpersonen und Vorgesetzte bei Fragen zu den Themen Radikalisierung und Extremismus. Mit der Fachstelle wollen der Kanton und die Gemeinden im Kanton St.Gallen Fälle von möglicher Radikalisierung frühzeitig erkennen, das Umfeld beraten und bei Extremismus intervenieren.
FAREX hilft unter der Nummer 0848 0848 55.
Gesetzesnachträge FAREX
Mit Gesetzesnachträgen zum Polizeigesetz schafft die Regierung eine gesetzliche Grundlage für die Fach- und Anlaufstelle Radikalisierung und Extremismus (FAREX). Um die FAREX nach dem Ende der Pilotphase ohne Unterbruch weiterzuführen, braucht es diese Grundlage. Sie soll aus organisatorischen Gründen im Sozialhilfegesetz implementiert werden. Das Departement des Innern soll die FAREX in Zukunft beaufsichtigen.
Bedrohungs- und Risikomanagement: Gewaltschutz proaktiv angehen
Im Jahr 2019 wurde die Abteilung Bedrohungs- und Risikomanagement der Kantonspolizei aufgebaut. Ihre Hauptaufgabe ist es, zielgerichtet Gewalttaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. In Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking, bei allgemeinen Drohungen, in Konfliktsituationen mit Eskalationspotenzial, bei extremistischen oder sonstigen auffälligen Personen soll ein proaktiver Gewaltschutz ermöglicht werden, indem Risikopersonen begleitet werden.